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allewyl allergattigs
Verbot

die Wirths- und Weinhäuser zu besuchen,

Unter heutigem Dato, wurde dem gegenwärtig allhier sässhaften Peter Joseph Kaschenbach, dem Mahler von Kochheim im MoselDepartement, wegen ungestümer Aufführung, und starkem Hang zum Trunk, die Besuchung aller Wirths- und Weinhäuser für 2 Jahre hochobrigkeitlich verboten. Welches andurch mit dem Beysatz, dass die, diesem Verbot zuwiderhandelnden ohne anders, nach den bestehenden Verordnungen gerechtfertigt werden sollen, zur Kenntniss sämmtlicher Wirthe und Weinschenken, publiciert wird.

Sign. den 28.Octob.1812

Kanzley des Kantons Basel


Aus dem Kantonsblatt 1812, dritte Abteilung, sechster Teil, Seite 132

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