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Verordnung wegen des Bettags-Feyer

Die Regierung hat auf Sonntag den 12 Herbstmonat die Feyer eines allgemeinen Bettags verordnet.

Es werden daher alle Orts-Vorgesetzte und Polizey-Beamte darüber wachen, dass nichts die stille Feyer, dieses der Andacht gewiedmeten Tages stöhre.

Alle öffentlichen Lustbarkeiten sollen an demselben eingestellt, und alle Wirths- Wein- und Kaffeehäuser, mit Ausnahme für die Reisenden, verschlossen gehalten werden.

Basel am 2 Herbstmonat 1802

Der Regierungs-Statthalter des Kantons Basel
Ryhiner


Aus dem Kantonsblatt 1802, Fünftes Stück, Seiten 72 bis 73

Man stelle sich dies heute vor - ein Anlass an dem die Polizei dafür sorgt dass die Gastonomie für einen Tag stillgelegt wird, und auch andere "Lustbarkeiten" wie Kino und Theater oder Fussballspiele ausfallen. Vermutlich würde dann auch Fernseh- und Radioempfang sowie Internetzugang abgestellt, damit man wirklich in sich geht und Andacht hält, anstatt sich anderweitig zu unterhalten. Der Herbstmonat war früher übrigens der 9. Monat des Jahres, also der September.

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