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Aufruf

Da nächstens eine neue Feuerordnung ins Leben treten soll, so könnte vielleicht folgendem Uebelstand abgeholfen werden. Bekanntlich wird zu den Spritzen und sonstigen Löschgeräthschaften nur die arbeitende Klasse beordert, von der nur ein kleiner Theil Eigenthum besitzt, während der grössere in seiner Hände Arbeit den täglichen Unterhalt findet, und so wäre es nöthig, in Zukunft jedem zu einer Spritze Eingetheilten nach einem Brande oder nach Probirung ein Gewisses zukommen zu lassen, wodurch der Vortheil erhalten würde, dass die Mannschaft mit mehr Muth und Eifer schaffen würde, und die Fehlenden alsdann mit Recht bestraft werden könnten.

Diese kleine Ausgabe könnte leicht getilgt werden, indem die Brandassekuranz eine kleines vom 1000 einziehen lassen würde, wogegen sich der besser Begüterte wohl nicht sträuben würde, indem es auch zu seinem Vortheil wäre.


Aus dem Allgemeinen Intelligenzblatt der Stadt Basel, Jahrgang 1845, Nummer 87, Freitag 11. Juli, Seite 402

Zuerst muss ausgeführt werden, dass "ein Gewisses" hier als Geldbeitrag im Sinne von Feuerwehrsold zu verstehen ist. Wie oben ausgeführt, waren Feuerbekämpfung und Übungen (Probirung) als Milizangelegenheit der arbeitenden Klasse überlassen. Wie ebenfalls unterstrichen, musste aber der überwiegende Teil dieser Klasse sein karges Brot mit harter täglicher Arbeit verdienen. Da kann man es verstehen, dass diese Leute offenbar zuweilen nicht von ihrem Broterwerb davonzuliefen um gratis Feuerwehrdienst zu leisten. Sinnvoll erscheint in diesem Licht der Vorschlag, dass die Brandversicherung (Bandassekuranz) ein "kleines" (finanziellen Zuschuss) von 1000 bei der besitzenden Klasse einzieht, auf dass damit ein ausgleichender Sold bei der arbeitenden Klasse an den Feuerspritzen ausbezahlt werden kann.

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