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allewyl allergattigs
Sittenmandat 1755

17. December. Haben U.G.H. wegen dem den 9ten dito entstandenen schreckhaften Erdböben erkand und Sonntags darauf auf allen Zünften publicieren lassen, dass hierfüro der Sonntag zur Ehre Gottes, besser als bisher geschechen, solle geheiligt werden. Auch ist das Schlittenfahren und Dantzen, sowohl in als ausser der Statt an Bählen, Dantzböden und Hochzeiten bis uff fernere Verordnung bey U.G.H. höchster Ungnad gäntzlich verbotten worden.

Aus den Aufzeichnungen des Überreiters Heinrich Bieler (1710-1777), herausgegeben von Paul Koelner, Verlag Benno Schwabe & Co, Basel, 1930, Seite 40 bis 41

Unter U.G.H. sind "unsere gnädigen Herren" zu verstehen, während mit "Bählen" und "Dantzböden" ausser der "Statt" Bälle und Tanzböden ausserhalb der Stadt gemeint sind. Und man meine ferner damals ernsthaft, man könne weiteren Erdbeben mit gottgefälliger Humorlosigkeit begegnen und Erdstösse mit dem Verbot von Tanz und Schlittenfahren verhindern. Es erinnert an die krude Theorie eines iranischen Klerikers, der im April 2010 allen Ernstes behauptete dass freizügige Frauenkleider Erdbeben auslösten.

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