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allewyl allergattigs
Urtheil des korrektionellen Gerichts des Kantons Basel
vom 23. Dezember 1829.


In Sachen

Karl Völkle von Altenschwanden, badischen Amtes Säckingen, 34 Jahre alt, Fuhrknecht zu Basel, wegen Ueberfahren dem Gericht überwiesen,

hat sich aus den vorgenommenen Untersuchungen ergeben, dass derselbe Samstags 12. Dezember mit einem dreispännigen mit Steinen beladenen Wagen langsam durch eine enge Gasse gefahren, das, als während dieser Zeit mehrere Knaben aus einem Seitengässchen hervokommend, neben dem Wagen vorbeispringen wollen, einer davon, im Alter von 7 Jahren ausgeglitten und unter das hintere Rad gekommen sey, worauf er nach wenigen Augenblicken den Geist aufgegeben.

Nachdem Völkle um seine Vertheidigung angefragt, auf dieselbe verzichtet hatte, so ward nach erfolgtem Aktenbschluss, angehörtem Antrage des Herrn Fiskals und nach gehaltener Umfrage, in Betracht,

dass sich aus der Abhörung sämmtlicher Zeugen kein Beweis ergeben, dass dem Fuhrmann etwas bei diesem Vorfall zur Last gelegt werden könne.

Erkannt:

Wird Karl Völkle von jeder Strafe freigesprochen.

Im Namen des korrektionellen Gerichts:

Der Präsident, Ludwig Merian.
Best, J.U.C. Gerichtschreiber


Aus dem Kantonsblatt 1830, erste Abteilung, zweites Stück, Seiten 39/40

Fiskal = Staatsanwalt.

Die heutige Verkehrspolitik Basels erspart es uns, in engen Gassen von einem steinbeladenen Fuhrwerk überfahren zu werden wenn wir nicht aufpassen. Dafür können sie auch mit viel Aufpassen ohne grosse Mühe am Centralbahnplatz unter ein Tram geraten. So etwas wie ideale Zustände gibt es nicht.

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