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allewyl allergattigs
Kundmachung

wegen ausgestreuten falschen Gerüchten auf der Landschaft

Mit vielem Missbelieben haben wir vernommen, dass übelgesinnte Bürger hiesiger Stadt, falsche Gerüchte über unsre Gesinnung gegen die lieben Landbürger verbreiten.

Mehrere begaben sich in der verleumderischen Absicht auf das Land, und sagten in einigen Gemeinden öffentlich aus: Es sey nicht unser Vorhaben, in gutem Vernehmen und brüderlicher Vereinigung mit dem Lande zu leben, sondern alle unsre Verfügungen beabsichtigten gerade das Gegentheil von allem dem, was wir in unsrer Publikation versprochen, und wozu wir uns durch einen feyerlichen Eid verbunden haben.

Obschon nun unsre Abgeordnete auf die Landschaft uns beruhigen und versichern, dass diese lügenhaften Ausstreuungen bey der überall herrschenden einträchtigen Stimmung, und friedliebenden Denkungsart, fast nirgends Eingang gefunden, indem sie von solchen Bürgern der Stadt herkommen, welche durch ihr niederträchtiges Betragen, schon lange nicht nur das Zutrauen aller Rechtschaffenen verloren, sondern sich solche Verachtung zugezogen, dass sie nur noch bey Wenigen ihres Gleichen Gehör finden:

so sind dennoch diese frechen Lügner, welche uns und dem grössten Theil hiesiger Burgerschaft wohl bekannt sind, nicht weniger straf- und ahndungswürdig, und verdienten ihre Namen zu ihrer Schande, wenn sie noch einiges Gefühl dafür haben, in dieser Kundmachung genannt zu werden.

Wir wollen ihnen aber diesmal mit öffentlicher Bekanntmachung verschonen, besonders in der Hinsicht, dass ihr frevles Vorhaben, zu ihrem empfindlichsten Schmerz, fruchtlos geblieben: Sie aber allen Ernstes ermahnen, von dergleichen ferneren Unternehmungen abzulassen, und ihre Zusammenkünfte sowohl Tags als Nachts einzustellen, indem sie auf weitere Entdeckung einer nachdrücklichen Bestrafung und Brandmarkung ihres Namens nicht entgehen würden.

Euch aber, wertheste Mitbürger, die ihr mit grösstem Abscheu dieses strafwürdige Beginnen vernommen, Euch fordern wir auf, wenn ihr in Zukunft von dergleichen Aufwieglern Kenntniss erlanget, uns sogleich Anzeige davon zu thun: Rächet Euch nicht selbsten an diesen Elenden, sondern stellet uns ihre gerechte Bestrafung anheim, und bemühet Euch als Biedermänner, die Wirksamkeit ihrer Lügen zu entkräften.

Dadurch erfüllt Ihr die Pflichten wohldenkender, friedliebender, rechtschaffener, und der guten Sache ergebener Bürger.

Basel den 28. Herbstmonat 1802

Im Namen der Municipalität und Gemeind-Kammer

Burkhardt, Statthalter
Gemuseus, Präsident


Aus dem Kantonsblatt 1802, neuntes Stück, Basel den 1 Weinmonat 1802, Seiten 113 bis 115

Das waren noch Zeiten, nach der Revolution von 1798, mit ihrer ganzen verordneten Brüderlichtkeit, als man gutes Einvernehmen zwischen Stadt und Land mit Androhung von Strafe schützte. Heute lästert man in der Stadt über die erdige Eventkultur und die leeren Staatskassen auf dem Lande, derweil man dorten über die abgehobene Cüplikultur und das zelebrierte Besonderssein in der Urbs herzieht. Und dann gibt es noch Idealisten, die dieses geschiedene Ehepaar über den ganzen Haufen zerschlagenen Porzellans wieder vor den Altar zerren wollen.

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