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allewyl allergattigs
Ediktal-Citation

Wir Präsident und Richter in Ehesachen des Kantons Basel, geben hiemit euch Friedrich Meyer von Muttenz zu vernehmen,

dass eure Ehefrau Anna Maria Bertschmann uns vorgetragen habe, wie ihr dieselbe bereits im Jahr 1825 durch Auswanderung nach Amerika verlassen und ein mit ihr erzeugtes Kind zurückgelassen habet, und da sie euren eigentlichen Aufenthalt nicht kenne, und ersuche, euch durch eine Ediktal-Citation ins Recht zu laden, um ihr Begehren um gänzliche Scheidung gegen euch anbringen zu können.

Indem wir nun gedachter eurer Ehefrau die verlangte Ediktal-Citation bewillig, als fordern wir euch ein- für allmal auf, dass ihr innert der nächsten 6 Monate an einem gewöhnlichen Rechtstage, euch entweder selbst vor uns stellen, oder aber durch einen förmlich bevollmächtigten Anwald auf das Ehescheidungsbegehren eurer Ehefrau antworten sollet,

nicht geschehenen Falls wird dennoch gesprochen was Rechtens ist.

Gegeben in Basel den 22. Hornung 1830

Ehegerichtsschreiberei des Kantons Basel


Aus dem Kantonsblatt 1830, erste Abteilung, zehntes Stück, Seiten 181 bis 182

Hornung = Februar

Es ist nicht zu vermuten, dass diese Vorladung im Basler Kantonsblatt vom ausgewanderten Gatten irgendwo zwischen Feuerland und Alaska gelesen wurde. Aber immerhin hatte man das Möglichste getan, um ihn vor das Ehegericht zu zitieren. Wenn er nicht kommt, ist er selber Schuld wenn eben ohne ihn ein- für allemal geschieden wird.

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