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Klage wegen unruhiger Nächte am Blumenrain

Eine Frage. Ein Bewohner des Blumenplatzes fühlt sich zur Frage an löbl. Polizei veranlasst, ob wohl auch dann und wann Landjäger in diese Gegend der Stadt kommen, und ob, was dort - um nicht zu sagen täglich, doch wenigstens wöchentlich den Nachbarn die Nachtruhe raubt, zu den erlaubten Dingen gehört?

Wenn irgend eine Gesellschaft die Erlaubnis einholt, in einem Wirthshause eine sogenannte Freinacht halten zu dürfen, will das wohl so viel sagen, dass es dann gestattet sei, bis zum hellen Morgen zu singen (auch Achtung vor dem Publikum bedient sich Einsender nicht des wahren Ausdrucks), und wie vor dem Haus gymnastische Uebungen zu treiben, bis Blut fliesst?


Aus dem Allgemeinen Intelligenzblatt der Stadt Basel, Jahrgang 1845, Nummer 73, Mittwoch 23. Juni, Seite 340

Offenbar ist das Klagen über die Polizei, welche sich angeblich nie dort zeige, wo sie gebraucht würde, keine Erfindung unserer Tage. Und wo Alkoholausschank auf lange Nächte trifft, gab es schon damals Lärm und geballte Fäuste. Sowas so viel zu den "guten alten Zeiten". Der Blumenplatz lag übrigens beim heutigen Trois Rois am Blumenrain.

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