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Verordnung in Betreff der Fastnacht

E.E. Stadtrath hat mit Genehmigung der H. Regierung angemessen erachtet, aus Anlass der bevorstehenden Fastnachtszeit Folgendes zu verordnen:

1. Es ist gestattet, Montags den 5ten, Dienstags den 6ten und Mittwochs den 7 Merz dieses Jahres, am 6ten jedoch erst nach dem Gottesdienste auf den Strassen der Stadt zu trommeln; mit dem sogenannten Morgenstreich darf nicht vor 4 Uhr Morgens angefangen werden; ebenso ist den Kindern wie bisher erlaubt, während der Fastnachtszeit in anständiger Kleidung sich sehen zu lassen.

2. Am Montag den 5ten und Mittwoch den 7 Merz sind die Umzüge aus den Quartieren unter gehöriger Aufsicht bewilligt.

3. An den genannten beiden Tagen wird auch gestattet, von Nachmittags 1 Uhr an in anständiger Verkleidung und in Masken, jedoch unter Beobachtung der im § 50 der Polizei-Strafordnung enthaltenen Vorschriften umherzugehen.

4. Endlich können an den gleichen Tagen auch Maskenbälle gehalten werden, nach vorher eingeholter besonderer Bewilligung und Bezahlung der Gebühr an die Armenhäuser.

5. L. Polizeidirektion ist beauftragt, auf Übertretung dieser Verordnung sorgfältig zu wachen, und Fehlbare dem betreffenden Richter zur gebührenden Bestrafung zu verzeigen.

E.E. Stadtrath erwartet übrigens, dass diejenigen welche an der Fastnacht Theil nehmen wollen, sich werden angelegen seyn lassen, jegliche Störung der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit zu vermeinden.

Gegeben den 19.Februar 1838 Aus Antrag E.E. Stadtraths

Kanzlei der Stadt Basel


Aus dem Kantonsblatt 1838, Erste Abteilung, Nummer 9, Seite 88

Die eingefleischten Fasnächtler unter meinen Sitebesuchern werden feststellen dass es gewissen Dinge bereits vor 170 Jahren gab. So ist die Rede von einem Morgenstreich der nicht vor Vier Uhr früh beginnen darf. Und der Cortège ist nach wie vor am Montag und am Mittwoch. Indes ist damals noch ganz amtlich von "Umzügen" die Rede, was man heute im fasnächtlichen Vokabular meidet. Ausserdem lag es offenbar im Ermessen der Polizei, zu beurteilen was ein anständiges Kostüm sei und was nicht.

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