Die Kommission zur Arbeitsanstalt Klosterfichten

wurde 1858 niedergesetzt zur Leitung und Beaufsichtigung der von der Gemeinnützigen Gesellschaft gegründeten Anstalt "Klosterfichten", welche den Zweck hat, heruntergekommene oder arbeitsscheue Leute männlichen Geschlechts unter strenger Zucht zur Arbeit (vorzugsweise Landarbeit) anzuhalten und dadurch womöglich zu bessern. Die Anstalt wurde im Juli 1858 eröffnet und hat bis zum Merz 1859 neun Zöglinge aufgenommen, meist jüngere Leute von 18-24 Jahren.
Sie hat ein gänzlich aus Geschenken herrührendes Vermögen von circa Fr. 50'000, welches zum grössten Theil in dem Gut Klosterfichten und dem dazugehörigen Inventar steckt. Ihre Einnahmen entspringen aus dem Ertrag des Gutes, aus etwaigem Erlös aus der Handarbeit der Zöglinge, aus den Kostgeldern derselben und aus einem jährlichen Beitrag der Gemeinnützigen Gesellschaft (GGG).



Aus der 1859 erschienen Publikation "Die freiwilligen Vereine des Kantons Basel-Stadt", Seite 23/24
Das heutige Vollzugszentrum Klosterfiechten auf dem Bruderholz (nicht zu Verwechseln mit dem benachbarten Wohnheim Klosterfiechten für Menschen mit Beeinträchtigungen durch eine Autismus-Spektrum-Störung) untersteht dem Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt und dient als Anstalt für den offenen und alternativen Straf- und Massnahmenvollzug mit therapeutischem Ansatz.


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