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Anzeige wegen bewilligter Namensänderung

Nachdem der hiesige Bürger Hans Jakob Degen, unehelicher aber legitimer Sohn der Anna Katharina Heitz von hier, um Bewilligung angesucht, statt des seither getragenen Namens seines Stief- und Adoptivaters, zukünftig denjenigen seiner unehelichen Mutter führen zu dürfen, so hat E.E.Rath nach vorangegangener Untersuchung und beigebrachter Einwilligung der betreffenden Verwandten, diesem Gesuche entsprochen, und denmach dem genannten Hans Jakob Degen bewilligt, in Zukunft den Namen Heitz zu führen. Was anmit auftragsgemäss zu allgemeiner Kenntniss gebracht wird.

Basel den 3. Februar 1838

Kanzlei des Kantons Basel-Stadttheil
Der Rathschreiber: E.Felber


Aus dem Kantonsblatt 1838, Erste Abteilung, Nummer 6, Seite 45

Wenn Hans Jakob seine biometrischen Daten bis hin zu den Fingerabdrücken in einer zentralen Datenbank stehen hätte, und nur eine Amtsstelle schludert (was natürlich absolut total definitiv unmöglich ist), entstünde bei jeder Kontrolle des Ausweischips mächtig Erklärungsbedarf. Wie kann es sein dass ein Fingerabdruck zu zwei Namen gehört? Aber das Problem gab es ja damals noch nicht.

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