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Kundmachung

wegen Beschliessung der Thore und der Nacht-Patrouillen

Da wegen den obgewalteten Umständen, die vorgeschriebene Ordnung, in Betreff der Beschliessung der Stadtthore und der nächtlichen Polizey-Patrouillen unterbrochen worden, diese Umstände nun aber wieder gehoben sind, so wird anmit verordnet:

1. Dass die Stadtthore wieder wie ehemals, nach Vorläutung der Thorglocke, geschlossen, und nur in Nothfällen auf eingeholte Bewilligung, geöffnet werden sollen

2. Dass die nächtlichen Polizey-Patrouillen auf diejenige Weise wie in der Verordnung vom 3 September 1806 verfügt worden ist, wiederum eingerichtet, und somit jedermann, der im Sommer nach 11 und im Winter nach 10 Uhr Nachts ohne Licht auf der Strasse angetroffen werden sollte, angehalten, und nach gedachter Verordnung behandelt werden soll.

Gegeben und zu jedermanns Verhalt bekannt zu machen befohlen, den 8 July 1814

Kanzley des Kantons Basel


Aus dem Kantonsblatt 1814, zweite Abteilung, elftes Stück, Basel den 15. Heumonat 1814, Seiten 201 bis 202

Was würde heute abgehen, wenn man Abends einfach die Zugangsstrassen dichtmachen und alle verhaften würde die ohne Licht unterwegs sind? So viel "Ruhe und Ordnung" wäre schwer verdaulich. Und erst die Untersuchungsgefängnisse, die voller Velofahrer wären, die ohne Lampe in der Finsternis erwischt wurden.

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