zurueck









datenschutzerklaerung

allewyl allergattigs
Die Kommission zur Abhülfe der Thierquälerei

wurde im Jahr 1849 aufgestellt, zu einer Zeit, wo in der Schweiz noch keine Thierschutzvereine bestanden, um dem bis zu dieser Zeit weniger betonten Grundsatz der humaneren Behandlung der Thiere möglichste Anerkennung zu verschaffen. Um das Publikum mit diesem Streben bekannt zu machen, wurde eine Preisschrift "über menschliche Behandlung der Thiere" ausgeschrieben, und bald nach deren Erscheinen bei der Regierung der Antrag auf Erlass einer einlässlichen Verordnung in dieser Beziehung gestellt, welche hierauf im J. 1853 wirklich erfolgte.

Seitddem hat wenigstens das Knebeln der Kälber u. drgl. auf Wägen und auf dem Markte ein Ende und ist theilweise eine schonendere Behandlung der Fuhrmannspferde eingetreten; ebenso ist dem Ausnehmen der Vogelnester und dem Wegschiessen der Vögel gesteuert worden. Die Kommission sucht ihre Ideen durch Vertheilung von Schriften, durch Artikel in Zeitungen und Kalendern Eingang zu verschaffen; ausserdem hat sie selbst schon zwei Schriften verfassen lassen und theilt Prämien an Verzeigende aus.

Sie hat einen jährlichen Credit von Fr. 200 von der Gemeinnützigen Gesellschaft.


Aus der 1859 erschienen Publikation "Die freiwilligen Vereine des Kantons Basel-Stadt", Seite 21/22

In der Gründungszeit der Kommission war es üblich Kälber und Schafe an allen Vieren gefesselt auf Wagen zu legen, von denen ihre Köpfe herunterhingen und auf dem Weg zum Schlachter an die Räder schlugen oder daran scheuerten. Auch war es üblich, den Tieren grosse Mengen an Wasser einzuflössen, damit sie auf der Metzgerwaage schwerer waren und einen besseren Preis brachten. Derlei traten die frühen Basler Tierschützer unter dem Vorsitz von Staatsanwalt Johann Rudolf Burckhardt (1798-1873) entgegen.

zurück