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allewyl allergattigs
Ermahnung für Güter- und anderen Fuhrleute

Da aus Anlass der nothwendigen Schlagung eines neuen hölzernen Jochs der Rheinbrücke mehrere Dohnbäume an dieser Stelle herausgenommen werden mussten, und daher diese Brücke ohne Gefahr zu laufen, mit allzuschwer belasteten Wägen nicht befahren werden kann:

so werden hiemit alle und jede Fuhrleute ernstlich ermahnt, ihre Wägen nicht mehr als mit der gesetzlich bestimmten Last und bey den dermalen vorwaltenden dringlichen Umständen so viel wie möglich noch unter dieser beladen zu lassen,

in dem in jedem Falle diejenigen, welcher dieser Ermahnung nicht nachkommen sollten, den ihnen zuwachsenden Schaden nicht nur an sich selbst haben müssten, sondern überdies zur Verantwortung gezogen würden.

Basel, den 29. Weinmonat 1802

Im Namen der Verordneten zum Bauamt, Rosenburger, Vater

Names der Verwaltungskammer des Kantons Basel, Zässlein, Präsident


(Aus dem Kantonsblatt 1802, vierzehntes Stück, Basel den 5. Weinmonat 1802, Seite 167)

Damals ruhte die Grossbasler Seite der heute Mittleren Rheinbrücke wegen der grösseren Flusstiefe noch auf Holzpfeilern, die man von Zeit zu Zeit auswechseln oder Ergänzen musste.

Dass bei solchen Arbeiten die Brücke zeitweise etwas wackliger wurde, ist so klar wie die Tatsache, dass man in solch wackligen Phasen nicht mit überladenen Fuhrwerken darüber fahren sollte.

Wer es trotzdem mit zu schwerem Fuhrwerk probiert und dabei einbricht, ist A selbst schuld, und zahlt B auch noch den Schaden (falls er überlebt).

Als "Weinmonat" bezeichnete man damals den Oktober

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