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Verordnung wegen unstatthaften öffentlichen Aufzügen

Wir Bürgermeister und Rath des Kantons Basel-Stadttheil in Erwägung, dass schon zu wiederholten Malen bei Entlassungen aus dem Gefängnis öffentliche Geleite und Beifallsbezeugungen statt gefunden haben, derartige und ähnliche Aufzüge aber der öffentlichen Schicklichkeit und der Achtung vor Gesetz und Rechtspflege zuwiderlaufen und zudem leicht Veranlassung zu Ruhestörung werden können, finden angemessen zu verordnen:

Alle Geleitzüge, musikalische oder sonstige öffentliche Ehrenbezugungen oder Aufzüge bei Entlassungen aus dem Gefängnis bei Anlass von Bestrafungen sind verboten.

Ferner sind auch strafbar überhaupt alle diejenigen öffentlichen Aufzüge oder Zusammenrottungen, welche die Polizeibehörde wegen des unziemlichen, aufregenden oder Ruhe gefährdenden Karakters derselben sich bewogen sieht zu untersagen.

Wer den obigen Bestimmungen zuwiderhandelt, soll durch das Polizeigericht mit Geldbusse bis auf 40 Fr. oder mit Thürmung bis auf 3 Tage bestraft werden.


Aus dem Allgemeinen Intelligenzblatt der Stadt Basel, Jahrgang 1845, Nummer 15, Donnerstag 17. April, Seite 70

Es ist zu beachten, dass diese Zeilen in Tagen geschrieben wurden, als eine konservative Obrigkeit in steter Furcht vor revolutionären Umtrieben lebte. Wer damals seiner radikalen Gesinnung zu suspekt Ausdruck verlieh, fand sich schnell im Gefängnis wieder. Und in gewissen kritischen Kreisen gehörte es fast schon zu guten Ton, für seine Überzeugung im Gefängnis gesessen zu haben.

Es missfiel den gestrengen Herren der Obrigkeit sehr, dass unruhige Geister durch die Haft zu Helden wurden, und bei der Entlassung feierlich an der Gefängnisporte von Gleichgesinnten empfangen wurden. Wo kommt man den hin, wenn es als erstrebenswert gilt eingesperrt zu werden? Da verflüchtigt sich doch irgendwie der tiefere pädagogische Sinn der Sache.

Mit der Kreativität eines Ziegelsteins verbot man daher dieses irritierende Tun. Ferner sei erklärt, dass "Thürmung" vom Einsperren in den Gefängnisturm herkommt, auch wenn man damals an sich keine Türme mehr als Gefängnis nutzte.

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