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Kost, Information und Bedienungen werden angetragen und begehrt:

In ein reformiertes Handels-Haus in Lyon könnte ein junger Mensch in die Lehre placirt werden, gegen Bezahlung des Lehr- oder Kostgelds. Ferner begehrt man dahin einen Bedienten, so erst aus der Lehre kommt, welcher die ersten 2 Jahr ohne Salarium, nur um die Kost servirte, beyde aber müssen eine saubere Handschrift haben und teutsch und frantzösisch verstehen, und ist solches ohne Entgelt im Berichthaus zu erfragen.



Aus "fünfzigstes Stück Wöchentlichen Nachrichten aus dem Bericht-Haus zu Basel, Donnerstags, den 13ten Christmonat, 1753" Seite 255 (durchs Jahr fortlaufende Seitennummerierung)

"Salarium" bedeutet Lohn und "serviren" heisst arbeiten. Mit anderen Worten, der frisch ausgelehrte, sauber schreibende und zwei Sprachen beherrschende junge Berufsmann soll erst einmal 2 Jahre ohne Lohn arbeiten und nur Essen und Unterkunft erhalten. Das wird dafür sorgen, dass er sich nicht in Tavernen rumtreibt und im Hause des Chefs 24 Stunden verfügbar ist.

Und damit der zugleich erbetene Lehrling auch nichts kostet, muss ein Lehrgeld an den Lehrbetrieb bezahlt werden. Auch der Stift wird ohne Einkommen nicht sehr oft auswärts sein. Waren das profitable Zeiten für "reformierte Handels-Häuser", als es noch keine Gesamtarbeitsverträge und Gewerkschaften gab.



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