Urtheil des korrektionellen Gerichts des Kantons Basel
vom 23. December 1829

Karl Völkle von Altenschwanden, badischen Amtes Säckingen, 34 Jahre alt, Fuhrknecht zu Basel, wegen Ueberfahren dem Gericht überwiesen,
hat sich aus den vorgenommenen Untersuchungen ergeben, dass derselbe Samstags 12. Dezember mit einem dreispännigen mit Steinen beladenen Wagen langsam durch eine enge Gasse gefahren, das, als während dieser Zeit mehrere Knaben aus einem Seitengässchen hervokommend, neben dem Wagen vorbeispringen wollen,
einer davon, im Alter von 7 Jahren ausgeglitten und unter das hintere Rad gekommen sey, worauf er nach wenigen Augenblicken den Geist aufgegeben.
Nachdem Völkle um seine Vertheidigung angefragt, auf dieselbe verzichtet hatte, so ward nach erfolgtem Aktenbschluss, angehörtem Antrage des Herrn Fiskals und nach gehaltener Umfrage, in Betracht,
dass sich aus der Abhörung sämmtlicher Zeugen kein Beweis ergeben, dass dem Fuhrmann etwas bei diesem Vorfall zur Last gelegt werden könne.
Erkannt:
Wird Karl Völkle von jeder Strafe freigesprochen.
Im Namen des korrektionellen Gerichts:
Der Präsident, Ludwig Merian.
Best, J.U.C. Gerichtschreiber



Aus dem Kantonsblatt 1830, erste Abteilung, zweites Stück, Seiten 39/40
Diese Tragödie zeugt von den engen Verhältnissen in den Gassen des alten Basel. Es gab Stellen, etwa an der Rheingasse, wo für Passanten täglich Lebensgefahr bestand und nur Glück schlimmeres verhinderte. Die Ladung Steine des Fuhrwerks lässt auf einen Transport im Bauwesen schliessen.


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